Tierpfleger/-in
Berufsausbildung
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung findet im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Die Ausbildung ist in drei Fachrichtungen möglich:
- Forschung und Klinik
- Zoo
- Tierheim- und Tierpension
Berufsfeld
Der Tierpfleger bzw. die Tierpflegerin ist je nach Fachrichtung für die artgerechte Haltung von Haus-, Zoo- oder Versuchstieren zuständig.
Tierpfleger der Fachrichtung Forschung und Klinik pflegen und züchten Versuchstiere in Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, wo sie auch an Tierversuchen und anderen Experimenten beteiligt sind. Sie füttern die Tiere, halten ihre Käfige und Ställe rein und kümmern sich um die Fell- und Klauenpflege. Auch die Aufzucht von Jungtieren kann zu ihren Aufgaben gehören.

3-jährige Berufsausbildung
| 1. Ausbildungsjahr | |
| 2. Ausbildungsjahr | Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres |
| 3. Ausbildungsjahr | Abschlussprüfung |
Tätigkeiten
- Fütterung, Pflege und Unterbringung von Zoo-, Haus- und Versuchstieren
- Eingewöhnung neu eingetroffener Tiere
- Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten
- Desinfizieren von Tierunterkünften
- Wartung und Instandhaltung von Käfigen, Filter- und Belüftungsanlagen
- Handhabung von Hochdruckreinigungsgeräten, Maschinen zur Futtermittelzubereitung
- Tiere pflegen und versorgen, bei tierärztlichen Eingriffen assistieren
- Tiere für Behandlungen bzw. Versuche vorbereiten; fach- und artgerechte Vor- und Nachsorge vornehmen
Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung stehen Ausübungsmöglichkeiten in Tierkliniken, in der tierexperimentell arbeitenden Industrie, in Versuchslaboratorien der pharmazeutischen Industrie, Versuchstierzuchtbetrieben, Zoologischen Gärten, in Tierparks und Wildgehegen offen.
Berufliche Weiterbildung
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten:
Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Tierhaltung und Tierzucht, Säugetierschutz, Umweltschutz und Arbeitssicherheit in der Tierpflege.
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis):
z.B. Tierpflegemeister/-in.


