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Restaurantfachmann/-frau

Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung findet im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Berufsfeld

Der Restaurantfachmann bzw. die Restaurantfachfrau sind die unmittelbaren Gastgeber für den Gast. Sie empfangen und betreuen diese und informieren die Gäste angemessen über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten in ihren Wirkungsbereichen. Dabei spielen fremdsprachliche Fachbegriffe eine große Rolle. Das Wirkungsfeld der Restaurantfachleute umfasst weiterhin die Preisbildung nach Kalkulationsschema, Inventurerstellung, Durchführung von Werbeaktionen, Zubereitung kleinerer Speisen sowie Getränke u.v.a.

3-jährige Berufsausbildung

1. Ausbildungsjahr 
2. AusbildungsjahrZwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. AusbildungsjahrAbschlussprüfung

Tätigkeiten

  • Planung des täglichen Arbeitsablaufes sowie für besondere Festlichkeiten und Veranstaltungen
  • Begrüßung und Beratung nationaler und internationaler Gäste
  • Zusammenstellung von Menüs mit den passenden Getränken
  • Zubereiten, Präsentieren und Servieren von Speisen und Getränken
  • Erstellung der Gästerechnungen sowie der Tagesabrechnung
  • Abdecken der Tische, Aufräumen der Speiseräume, Pflege der Arbeitsmittel
  • Umgang mit Gästen, Restaurantleitern, Küchenpersonal und Mitarbeitern aus anderen Gastronomiebereichen
  • Lagerung der Waren und Kontrolle der Lagerbestände

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung stehen Berufsausübungsmöglichkeiten in Restaurants, Sanatorien, Hotels, Kur- und Erholungsheimen, Pensionen, Gast- und Raststätten sowie Kongresszentren zur Auswahl.

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten:

Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Menükunde, Organisation im Gastgewerbe, Buchführung, Gastgewerbliche Betriebswirtschaft.

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis):

z.B. Restaurantmeister/-in, Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hotel- und Gaststättengewerbe, Betriebsleiter/-in Hotel/Gaststätten.

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