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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Berufsausbildung

Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Diese bundesweit geregelte dreijährige Ausbildung wird in der Industrie insbesondere im Bereich des Werkschutzes angeboten.

Berufsfeld

Die Sicherheit moderner Industrieanlagen wird heute durch professionelle Fachkräfte gewährleistet. Als Erstansprechpartner kontrollieren Fachkräfte für Schutz und Sicherheit den Zugang der Mitarbeiter und Besucher zum Werksgelände und gewährleisten so die Sicherheit von Personen, Objekte, Anlagen und Werten.

3-jährige Berufsausbildung

1. Ausbildungsjahr 
2. AusbildungsjahrZwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. AusbildungsjahrAbschlussprüfung

Tätigkeiten

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

  • führen Einlasskontrollen durch und überwachen den Publikumsverkehr z.B. auf einem Werksgelände
  • machen Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
  • kontrollieren die Funktionstüchtigkeit aller Noteinrichtungen, Warn- und Alarmanlagen
  • sind in der Lage, bei Großschadensereignissen situationsbezogen zu reagieren
  • ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte
  • arbeiten selbstständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen
  • arbeiten auch im Schichtdienst, da viele Objekte und Anlagen 24 Stunden täglich bewacht werden

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach erfolgreicher Berufsausbildung bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz im privaten und öffentlichen Bereich.

Berufliche Weiterbildung

Nach entsprechender Berufspraxis als Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist die Fortbildung als Meister/-in für Schutz und Sicherheit möglich oder etwa eine Fortbildung als Betriebswirt/-in (IHK).

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