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Anlagenmechaniker/-in

Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreieinhalbjährige Ausbildung findet im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Die Berufsausbildung erfolgt in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete:

  • Anlagenbau
  • Apparate- und Behälterbau
  • Instandhaltung
  • Rohrsystemtechnik
  • Schweißtechnik

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.

Berufsfeld

Anlagenmechaniker montieren komplexe Industriemaschinen und Anlagen, versorgungstechnische Rohrleitungssysteme sowie Behälter und Apparate für die verfahrenstechnische und chemische Industrie. Sie halten diese auch instand, bauen sie bei Bedarf um oder wirken bei Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten mit.

3,5-jährige Berufsausbildung

1. Ausbildungsjahr 
2. AusbildungsjahrTeil 1 der Abschlussprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. Ausbildungsjahr 
4. AusbildungsjahrTeil 2 der Abschlussprüfung

Tätigkeiten

  • Montagepläne entwickeln sowie erforderliche Montagearbeiten organisieren
  • Fertigungsdaten berechnen und Fertigungsabläufe festlegen
  • Umrüstung von Produktionseinrichtungen auf neue Produktparameter
  • Beheben von Störungen an Hydraulik- und Pneumatikanlagen
  • Wartung und Instandhaltung von Produktionsanlagen, Baugruppen und Rohrleitungen
  • Umgang mit Fachkräften aus anderen Abteilungen auf der Baustelle

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung stehen Ausübungsmöglichkeiten in den verschiedensten Bereichen der industriellen Serienproduktion, in der Verfahrenstechnik, Nahrungsmitteltechnik, Energietechnik und Versorgungstechnik zur Auswahl.

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten:

Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. Lichtbogenschweißverfahren, Orbital-Schweißtechnik, CNC-Technik, EDV-Anwendungen.

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis):

z.B. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall, Techniker/-in der Maschinentechnik oder Versorgungstechnik.

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