Werkstoffprüfer/-in
Berufsausbildung
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreieinhalbjährige Ausbildung findet im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Die Ausbildung erfolgt in drei möglichen Fachrichtungen:
- Metalltechnik
- Halbleitertechnik
- Wärmebehandlungstechnik
Berufsfeld

Der Werkstoffprüfer und die Werkstoffprüferin führen die verschiedensten physikalischen und chemischen Messungen und Prüfungen an Werkstoffproben unter Zuhilfenahme von Mess- und Prüfgeräten, Tabellen, Formelsammlungen und DIN-Blättern durch. Je nach Fachrichtung handelt es sich bei den Werkstoffproben um Stähle und Nichteisenmetalle, aufgedampftes Halbleitermaterial oder Metalle nach der Wärmebehandlung.
3,5-jährige Berufsausbildung
| 1. Ausbildungsjahr | |
| 2. Ausbildungsjahr | Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres |
| 3. Ausbildungsjahr | |
| 4. Ausbildungsjahr | Abschlussprüfung |
Tätigkeiten
- Erprobung der Eigenschaften neuer Werkstoffe
- Darstellung der Messergebnisse
- Anfertigung von Protokollen mittels Computertechnik
- Bedienung der Prüfeinrichtungen
- Eichung, Wartung, Kalibrierung
- Die Prüfungen erfolgen im Prüflabor und in Materialprüfämtern
Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung stehen Ausübungsmöglichkeiten in Institutionen der Werkstoffentwicklung, in Forschungsabteilungen, bei Materialprüfämtern oder in den Werkstofflabors der chemischen Industrie offen.
Berufliche Weiterbildung
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten:
Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Qualitätssicherung, Optische Mess- und Prüfsysteme und Strahlenschutz im Prüflabor.
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis):
z.B. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall, Techniker/-in Fachrichtung Werkstofftechnik, Umweltschutztechnik oder Galvanotechnik.


